Der Europäische Gerichtshof sieht in § 622 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Verstoß gegen das Diskrimineriungsverbot aus Altersgründen. Die Vorschrift besagt, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr für die Kündigungsfrist nicht angerechnet werden. Am 19.01.2010 hat der EuGH klargestellt, dass diese „Nichtberücksichtigung“ von Betriebszugehörigkeitszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit dem Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters […]
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